Der Todesfall eines Haushaltsmitglieds ist meist mit finanziellen Einbußen verbunden, die besonders schwer wiegen, wenn das befürchtete Ereignis in eine kostenaufwändige Zeit fällt, z.B. die Studienzeit der Kinder, die Rückzahlung eines Hypothekarkredits, … .

Die Existenzsicherung Ihrer Familie erfolgt in einem solchen Fall zum Teil durch die Sozialversicherung. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die Einkommensdifferenz, die es zu versichern gilt.

Daraufhin überprüfen wir, in welcher Höhe die Prämien steuerlich absetzbar sind. Sie bestimmen dann, ob es Sinn ergibt, die Prämien steuerlich abzusetzen oder nicht.

Um Anrecht auf eine Steuererrmäßigung zu haben, muss der Versicherungsnehmer auch der Versicherte sein, wobei der Begünstigte der Ehepartner oder ein Verwandter bis zweiten Grades oder seit 2004 auch der gesetzlich zusammenwohnende Partner sein kann.

Die Deckung des Todesfalls kann in einem Sparvertrag aufgenommen werden, dessen Kapital mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt wird, oder sogar – was oft übersehen wird – an eine Invalidenrente geknüpft werden.

UNSERE VERSICHERUNGSPARTNER

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