Von „Hauspersonal“ spricht man, sobald ein hierarchisches Arbeitsverhältnis besteht und ein Lohn an die im Haushalt angestellte Person ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, eine Hauspersonalversicherung abzuschließen, da er haftbar gemacht werden kann, sollte ein Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren. Das Opfer muss – für den Fall, dass keine Hauspersonalversicherung abgeschlossen wurde – vom Arbeitgeber persönlich entschädigt werden.

Seit dem 1. Oktober 2014 gilt:

Bei Abschluss eines solchen Vertrages müssen Sie der Versicherungsgesellschaft Ihre LSS-Nummer (Landesamt für Soziale Sicherheit, auch ONSS) mitteilen und eine DIMONA-Erklärung ausfüllen. Hierfür sollten Sie sich bei einem Sozialsekretariat Informationen einholen.

Fragen Sie bei uns nach, wir informieren Sie gerne über die genauen Modalitäten einer Hauspersonalversicherung!

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