Als Definition für „Haftpflicht“ findet man: „die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Wiedergutmachung eines Schadens, der anderen zugefügt wurde“.

Eine Familienhaftpflichtversicherung ist zwar NICHT durch das Gesetz vorgeschrieben, wird allerdings dringend von uns empfohlen.

Versichert ist Folgendes:

  • die Haftpflicht infolge eines Fehlers oder Säumnisses;
  • die Haftpflicht für Sachen oder Personen, für die man verantwortlich ist;
  • die Haftpflicht eines Tierhalters;
  • die Haftpflicht für Schäden verursacht durch Baufälligkeit eines Gebäudes.

Als versicherte Personen gelten der Versicherungsnehmer, sein Partner sowie alle an derselben Adresse gemeldete Personen, sofern sie dem Versicherungsnehmer zu Lasten sind (d.h. von denselben Einkünften leben).

Ebenfalls versichert sind Studenten, die außerhalb des Hauptwohnsitzes leben sowie das Hauspersonal, wenn es im privaten Dienst des Versicherungsnehmers steht.

Eine Haftpflichtversicherung deckt Körper- und Sachschäden.

Meist wird die zusätzliche Garantie „Rechtschutz“ mit in die Familienhaftpflicht eingebaut.

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