Die Zivilhaftpflicht des Fahrradfahrers als Verkehrsteilnehmer ist im Rahmen der Haftpflicht des Privatlebens abgedeckt.

Für Fahrradfahrer mit einer größeren Erfahrung gibt es jedoch auf dem Markt spezifische Gewährleistungen, wie:

  • die Entschädigung der erlittenen körperlichen Schäden;
  • die Entschädigung des Sachschadens am Fahrrad;
  • die Entschädigung bei Diebstahl.

Zögern sie nicht uns für ausführlichere Auskünfte zu kontaktieren.

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