Die Zivilhaftpflicht des Fahrradfahrers als Verkehrsteilnehmer ist im Rahmen der Haftpflicht des Privatlebens abgedeckt.
Für Fahrradfahrer mit einer größeren Erfahrung gibt es jedoch auf dem Markt spezifische Gewährleistungen, wie:
- die Entschädigung der erlittenen körperlichen Schäden;
- die Entschädigung des Sachschadens am Fahrrad;
- die Entschädigung bei Diebstahl.
Zögern sie nicht uns für ausführlichere Auskünfte zu kontaktieren.