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Haftpflicht

Jede Person, die in Belgien einen Personenwagen zulässt, ist gesetzlich verpflichtet, diesen in Haftpflicht zu versichern. Durch diese Verpflichtung möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Schäden an Drittpersonen (auch Passagiere des eigenen Wagens!) entschädigt werden. Es werden sowohl Körper-, als auch Sachschäden übernommen.

Der Preis einer Haftpflichtversicherung ist abhängig von der Leistung des Motors (KW oder PS) und vom Bonus/Malus des Versicherungsnehmers. Da dieser Bonus/Malus jedoch nicht mehr von allen Versicherungsgesellschaften angewandt wird, ist ein unabhängiger Versicherungsmakler unverzichtbar, um das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden!

Voll-/Teilkasko

Die Teilkasko schützt ihr Auto gegen Feuer, Diebstahl, Glasbruch, Naturgewalten und Wildschaden.

Die Vollkasko deckt zusätzlich die selbst verschuldeten Schäden.  Wir empfehlen allgemein, ein fabrikneues Auto während der ersten Jahre über eine Vollkasko abzusichern.

Für beide Formeln ist der Preis des Wagens ausschlaggebend um die Prämie zu bestimmen.  Ebenfalls hat die Höhe der Selbstbeteiligung eine Auswirkung auf den Jahresbeitrag.

Auch hier können wir, als Versicherungsmakler, alles tun, um die bestmögliche Formel für Sie zu finden!

Rechtschutz

Sich von einem Anwalt vertreten lassen, kostet meistens viel Geld. Im Falle eines Rechtsstreits nach einem Verkehrsunfall übernimmt die Rechtschutzversicherung u.a. die Anwalts-, Expertisen-, Gerichts- oder Prozesskosten. Die Strafen oder Entschädigungen sind allerdings nicht durch diese Versicherung gedeckt.

Ferner hilft der Rechtschutz Ihnen dabei, einen Ersatzanspruch geltend zu machen, sollten Sie einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug und/oder im Ausland haben. Gerade in unserem Grenzgebiet ist eine solche Versicherung demnach unbedingt empfehlenswert.

Fahrerversicherung

Ein Autounfall kann schwerwiegende körperliche Schäden zur Folge haben. Im Allgemeinen werden diese Schäden durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen, es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Sie sind der Fahrer des verunfallten Fahrzeugs und tragen die Schuld an diesem Unfall;
  • der Schuldige ist unbekannt (Fahrerflucht);
  • der Schuldige ist zahlungsunfähig.

Hier kommt die Fahrerversicherung ins Spiel. Bei Unterzeichnung dieser Garantie sind Sie gegen die oben genannten Fälle versichert. Auch hier gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten, wir suchen die bestmögliche für Sie heraus.

Beistandsversicherung

Wie der Name schon sagt, steht die Beistandsversicherung Ihnen (und Ihrem Fahrzeug) rund um die Uhr, 7 Tage die Woche zur Seite, wenn Sie einen Unfall oder eine Panne in Belgien oder im Ausland haben.

N.B.: In jedem Autoversicherungsvertrag ist automatisch eine Basis-Beistandsgarantie verankert, diese kann allerdings nur nach einem Unfall in Anspruch genommen werden und gilt nur für das Fahrzeug.

Formular

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