Der Versicherungsvertrag für eine Jagdhafpflicht bezieht sich auf die Gewährleistung der Zivilhaftpflicht des Jägers/Schützen, des Eigentümers oder Mieters einer Jagd, des Direktors oder Veranstalters einer Jagd und/oder des Arbeitgebers eines Jagdhüters. Er gewährt einen Versicherungsschutz für Unfälle, die sich durch das Tragen, das Benutzen oder den Transport von Schußwaffen ereignen, sowie für Unfälle, die sich durch die Jagdhunde verursacht werden, deren Aufsicht der Versicherungsnehmer hat.

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